Verkürzte Isolations- und Quarantänedauer

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass ab Donnerstag, 13. Januar 2022, sowohl die Quarantäne- als auch die Isolationszeit auf 5 Tage verkürzt werden.

 

Übersicht:

Isolation mindestens 5 Tage Dauer ab Testdatum, wobei mindestens 48 Stunden ohne Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen) gefordert werden, ansonsten verlängert sich die Isolation (falls unklar: Hausarzt konsultieren)

 

Quarantäne verkürzt von 7 auf 5 Tage Dauer, ohne Testpflicht

 

Rückwirkende Kürzung der bereits angeordneten Quarantäne/Isolation möglich, es erfolgt jedoch keine erneute Quarantäne-/Isolationsanordnung

 

Betroffene Schülerinnen und Schüler melden sich zuerst bei der Klassenlehrperson, bevor sie zur Schule zurückkehren.  

 

Weitere Informationen finden Sie unter: Kantonsärztlicher Dienst