Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass ab Donnerstag, 13. Januar 2022, sowohl die Quarantäne- als auch die Isolationszeit auf 5 Tage verkürzt werden.
Übersicht:
Isolation mindestens 5 Tage Dauer ab Testdatum, wobei mindestens 48 Stunden ohne Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Gliederschmerzen) gefordert werden, ansonsten verlängert sich die Isolation (falls unklar: Hausarzt konsultieren)
Quarantäne verkürzt von 7 auf 5 Tage Dauer, ohne Testpflicht
Rückwirkende Kürzung der bereits angeordneten Quarantäne/Isolation möglich, es erfolgt jedoch keine erneute Quarantäne-/Isolationsanordnung
Betroffene Schülerinnen und Schüler melden sich zuerst bei der Klassenlehrperson, bevor sie zur Schule zurückkehren.
Weitere Informationen finden Sie unter: Kantonsärztlicher Dienst